- Europäsche Union
- EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsdatum
- Das Europische Parlament
- Der Rat der Europischen Union
- Die Europische Kommission
- Der Europische Gerichtshof
- Der Europische Rechnungshof
- Der Europische Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Der Ausschuss der Regionen
- Die Europische Zentralbank
- Die Europische Investitionsbank
- Die neue Verfassung
Europa
- Europsche Union
- Die Europische Union (EU) ist ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Lnder, die sich der Wahrung des Friedens und dem Streben nach Wohlstand verschrieben haben. Sie versteht sich nicht als ein neuer Staat, der an die Stelle bestehender Staaten tritt. Allerdings ist die Europische Union auch mehr als alle sonstigen internationalen Organisationen. Die EU ist einzigartig. Die Mitgliedstaaten haben gemeinsame Organe eingerichtet, denen sie Teile ihrer einzelstaatlichen Souvernitêät übertragen haben, damit in bestimmten Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse auf europischer Ebene demokratische Entscheidungen getroffen werden können. Historisch gesehen war die Entstehung der heutigen Europischen Union die Folge des Zweiten Weltkriegs. Das europische Einigungswerk sollte verhindern, dass Europa jemals wieder von Krieg und Zerstörung heimgesucht wird. In den ersten Jahren beschrnkte sich die Zusammenarbeit der sechs Grnderstaaten hauptschlich auf Handel und Wirtschaft. Heute umfasst die EU 25 Mitgliedstaaten mit 450 Millionen Einwohnern und behandelt eine Vielfalt von Fragen, die sich unmittelbar auf unser tgliches Leben auswirken. Europa ist ein Kontinent mit vielen unterschiedlichen Traditionen und Sprachen, aber auch mit gemeinsamen Werten wie Demokratie, Freiheit und soziale Gerechtigkeit. Die EU verteidigt diese Werte. Sie fördert die Zusammenarbeit der Völker Europas, indem sie die Einheit unter Wahrung der Vielfalt strkt und sicherstellt, dass Entscheidungen möglichst brgernah getroffen werden. In unserer zunehmend durch globale Verflechtungen gekennzeichneten Welt des 21. Jahrhunderts ist es fr jeden europischen Brger immer wichtiger, mit Menschen aus anderen Lndern im Geist der Aufgeschlossenheit, Toleranz und Solidaritt zusammenzuarbeiten.
- EU-Mitgliedstaaten und Beitrittsdatum
- 1952 Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande 1973 Dnemark, Irland, Vereinigtes Knigreich 1981 Griechenland 1986 Portugal, Spanien 1995 ästerreich, Finnland, Schweden 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
- Das Europische Parlament
- Das Europische Parlament vertritt die Interessen der Brger Europas. Es wird alle fnf Jahre direkt gewhlt. Dem gegenwrtigen Parlament, das im Juni 2004 gewhlt wurde, gehÖren 732 Mitglieder aus allen 25 EU-Mitgliedstaaten an. Rund ein Drittel (222) sind Frauen. Die Hauptaufgabe des Parlaments ist die Verabschiedung der Europischen Gesetzgebung. Diese Aufgabe teilt es sich mit dem Rat der Europischen Union. Rechtsetzungsvorschlge werden von der Europischen Kommission vorgelegt. Parlament und Rat sind ebenfalls gemeinsam fr die Verabschiedung des Jahreshaushalts der EU in Hhe von 100 Mrd. EUR zustndig. Das Parlament kann der Europischen Kommission das Misstrauen aussprechen. Die Sitzordnung im Plenum richtet sich nicht nach der Nationalitt der Mitglieder des Europischen Parlaments (MEP), sondern nach ihrer Zugehrigkeit zu sieben Fraktionen. Die grßte Fraktion ist die Europische Volkspartei (Christdemokraten) gefolgt von den Sozialisten, den Liberalen und den Grnen. Die Mitglieder des Europischen Parlaments vertreten das gesamte Meinungsspektrum zum europischen Einigungswerk, d.h. es gibt sowohl Fderalisten als auch offene Europagegner. Die wichtigsten Sitzungen des Parlaments finden in Straßburg statt, andere in Brssel. Wie in allen EU-Institutionen werden auch hier alle 20 EU-Amtssprachen verwendet. Das Parlament whlt den Brgerbeauftragten, der Beschwerden der Brger ber Missstnde in den EU-Organen nachgeht.
- Der Rat der Europischen Union
- Der Rat der Europischen Union - frher auch als Ministerrat bekannt - ist zusammen mit dem Parlament das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU. Er ist ebenfalls verantwortlich fr die Ttigkeiten der EU im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie im Bereich Justiz und Inneres. Dem Ministerrat gehren die Minister aller nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten an. An den Sitzungen nehmen die jeweiligen Fachminister teil: Außenminister, Wirtschafts- und Finanzminister, Landwirtschaftsminister usw. Jedes Land hat eine bestimmte Anzahl von Stimmen im Ministerrat, die sich in etwa nach der Grße der einzelnen Lnder richten, aber zugunsten der kleineren Lnder gewichtet sind. Die meisten Entscheidungen werden mit Mehrheit getroffen, obwohl heikle Themen in Bereichen wie Steuerpolitik, Asyl- und Einwanderungspolitik oder Außen- und Sicherheitspolitik Einstimmigkeit erfordern. Bis zu viermal im Jahr treten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten als Europischer Rat zusammen. Auf diesen Gipfeltreffen werden die Leitlinien der EU-Politik festgelegt.
- Die Europische Kommission
- Die Europische Kommission vertritt und verteidigt die Interessen ganz Europas. Sie ist von den nationalen Regierungen unabhngig. Sie erarbeitet Vorschlge fr neue europische Rechtsvorschriften, die sie dem Europischen Parlament und dem Rat vorlegt. Sie ist verantwortlich fr die praktische Umsetzung der EU-Maßnahmen und berwacht die Verwaltung des EU-Haushalts. Zudem wacht sie darber, dass die europischen Vertrge und die europischen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Bei Rechtsverstßen kann sie den Europischen Gerichtshof anrufen. Die Kommission besteht aus 25 Mnnern und Frauen. Jeder EU-Mitgliedstaat stellt ein Kommissionsmitglied. Die Kommission wird von etwa 24 000 Beamten untersttzt, von denen die meisten in Brssel arbeiten. Der Prsident der Kommission wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ernannt und vom Europischen Parlament besttigt. Die weiteren Mitglieder der Kommission werden von den nationalen Regierungen in Absprache mit dem knftigen Prsidenten ernannt und mssen vom Parlament besttigt werden. Die Mitglieder der Kommission vertreten nicht die Regierungen ihrer Heimatlnder, sondern sind fr einen bestimmten Politikbereich der EU zustndig. Der Prsident und die Mitglieder der Kommission werden fr fnf Jahre ernannt. Ihre Amtszeit entspricht der Legislaturperiode des Europischen Parlaments.
- Der Europische Gerichtshof
- Der Gerichtshof sorgt dafr, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewendet wird, damit das Recht fr jedermann gleich ist. So sorgt er dafr, dass die nationalen Gerichte in der gleichen Frage nicht unterschiedlich urteilen. Der Gerichtshof berwacht auch, ob die Mitgliedstaaten und Organe der EU ihren Verpflichtungen nachkommen. Der Gerichtshof besteht aus jeweils einem unabhngigen Richter aus jedem EU-Land und hat seinen Sitz in Luxemburg.
- Der Europische Rechnungshof
- Der Europische Rechnungshof sorgt dafr, dass die Finanzmittel der EU, die aus Steuergeldern stammen, ordnungsgemß, wirtschaftlich und zweckgebunden verwendet werden. Der in Luxemburg ansssige Rechnungshof kann alle Organisationen, Gremien oder Unternehmen, die EU-Finanzmittel verwenden, berprfen.
- Der Europische Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Die 317 Mitglieder des Europischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vertreten die wichtigsten Interessengruppen der EU wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Verbraucher und Umweltschtzer. Der Ausschuss hat beratende Funktion und nimmt Stellung zu Rechtsetzungsvorschlgen im Bereich Beschftigung, Soziales, Berufsausbildung usw.
- Der Ausschuss der Regionen
- Der Ausschuss der Regionen wird bei Rechtsetzungsvorschlgen angehrt, die sich in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Beschftigung oder Bildung unmittelbar auf die kommunale und regionale Ebene beziehen. Zu seinen 317 Mitgliedern gehren zahlreiche fhrende Regionalpolitiker und Brgermeister.
- Die Europische Zentralbank
- Die in Frankfurt am Main ansssige Zentralbank ist fr die Whrungspolitik verantwortlich, insbesondere fr die Zinspolitik. Hauptziel der Bank ist die Gewhrleistung der Preisstabilitt, um eine Inflation zu verhindern. Die Bank trifft ihre Entscheidungen unabhngig von Regierungen oder anderen Gremien. Ihr Prsident ist Jean-Claude Trichet.
- Die Europische Investitionsbank
- Die Bank gewhrt Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europischen Interesse liegen, insbesondere in den benachteiligten Regionen. Sie finanziert Infrastrukturvorhaben wie Eisenbahn- und Straßenverbindungen, Flughfen und Umweltschutzmaßnahmen. Sie stellt kleineren Unternehmen (KMU) Investitionskredite zur Verfgung. Die in Luxemburg ansssige Bank untersttzt auch Beitrittslnder und Entwicklungslnder. Da ihre Anteilseigner die EU-Mitgliedstaaten sind, kann die Bank Kapital zu gnstigen Konditionen aufnehmen und entsprechende Kredite gewhren.
- Die neue Verfassung
- Im Juni 2004 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der EU eine Verfassung fr die Europische Union. Sobald sie von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert ist, wird sie 2006 in Kraft treten. Die Verfassung ersetzt die alten EU-Vertrge. In der Verfassung ist klar festgelegt, welche Aufgaben die Union hat und wer wofr zustndig ist. Sie umfasst auch die EU-Grundrechtecharta. In der Verfassung sind einfachere und effizientere Vorschriften fr die Beschlussfassung in einer Union mit 25 Mitgliedern festgelegt. Beispielsweise werden die meisten Beschlsse mit qualifizierter Mehrheit getroffen. Einstimmigkeit ist dann nicht mehr verlangt. Die Verfassung soll die EU offener und demokratischer machen. Die Diskussionen der EU-Minister ber Rechtsetzungsvorschlge werden ffentlich und die Brger haben das Recht, Petitionen einzureichen und die Europische Kommission aufzufordern, neue Gesetze vorzuschlagen. Ferner haben die nationalen Parlamente grßere Befugnisse bei der berwachung der Ttigkeiten der EU. Die neue Verfassung wahrt das bestehende Gleichgewicht zwischen nationalen Interessen und dem allgemeinen europischen Interesse sowie zwischen den Interessen der kleinen und großen Mitgliedstaaten. Es soll einen EU-Außenminister geben, damit die EU auf internationaler Ebene wirksamer handeln kann.
Entstehung der Europäischen Gemainschaft EU |
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Am 1.11.1993 trat das Vertrag vom Maastrich vom 7.2 1993 in Kraft.
Aus der Europäischen Gemainschaft wurde Europäische Union EU. EU vertrag basiert auf folgenden Europäischen Gemainschaften.
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Mitglieder der EU |
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Organe der EU |
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Hauptstadt | Brussel |
Währung | € |
Wirtschaft |
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Bruttoinlandsprodukt (BIP) | 1,91 Billionen US-Dollar |
Zuwachsrate | 1,8 % |
Anteil am BIP | Landwirtschaft 21 %, Industrie 31 %, Dienstleistungen 48 % |
Handel |
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Außenhand | 715.997 Mrd US$ |
Export | |
Hauptexportländer | |
Import | Mrd. US$ |
Hauptlieferländer | |
Rohstoffe | Eisenerz, Kohle, Kaliumkarbonat, Nutzholz, Braunkohle, Uran, Kupfer, Zinnstein, Erdgas, Salz, Nickel |
Landwirtschaft |
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Nutzfläche | |
Bevölkerung |
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Gesamtbevölkerung | 347 Millionen |
Bevölkerungsdichte | 229 Einwohner pro km² |
Bevölkerungswachstum | 0,6 Prozent |
Haupt Sprachen | Englisch, Franzosisch |
Religion | Protestanten ,Katholiken ,Konfessionslose ,Moslem, |