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UNO
- Geschichte der UNO
- Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit
dem Ziel gegründet wurde, den Frieden auf der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt
der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (so waren etwa die USA kein Mitglied im
Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können und
war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert.
US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach dem Scheitern des Völkerbundes noch
während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des
Friedens zu schaffen und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston
Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Declaration by
United Nations auf die Prinzipien der Atlantik-Charta. Durch die Mitarbeit der UdSSR und der
Republik China an der neuen Friedensordnung kam es zur Moskauer Erklärung der Vier Mächte,
die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen
Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechthaltung des
Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Bei der Konferenz von Dumbarton Oaks wurde
weiter über die Gründung der UN beraten. Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis
der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der
Konferenz von Jalta fertig gestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50
Staaten unterzeichnet. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den
51 Gründungsmitgliedern.
Die Charta trat am 24. Oktober des gleichen Jahres in Kraft, nachdem die Republik China,
Frankreich, die Sowjetunion, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika und die
Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten.
Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und drei weitere Sitze in Genf (UNOG),
Wien (UNOV) und Nairobi (UNON). In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof.
Anzumerken ist, dass nach offiziellem Sprachgebrauch sich die UNO Sitze nicht in dem jeweiligen
Land befinden, sondern nur von diesen umgeben werden, d.h. dass der Internationale Gerichtshof
in Den Haag ist, oder der Hauptsitz der UNO in New York. In der UNO gelten Regeln eigener Art
und die Staatsmacht des jeweiligen Sitzlandes darf dort keine Zwangsmaßnahmen ausüben,
wodurch ihre Souveränität insoweit nicht infrage steht. Dass Einrichtungen der UNO
eine Art "Internationales Territorium" darstellen würden, ist völkerrechtlich nicht
anerkannt. Jedoch sind ihre Einrichtungen exterritoriales Gebiet, vergleichbar dem von
Botschaften.
- Mitglieder der Vereinten Nationen
- Mitglieder der UNO sind fast alle Staaten der Erde, für eine vollständige Liste,
siehe: Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (alphabetisch) oder Mitgliedstaaten der Vereinten
Nationen (chronologisch).
Gründungsmitglieder der UNO im Jahr 1945 waren:
ägypten, Albanien, äthiopien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bolivien,
Brasilien, Chile, Republik China, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador,
El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran,
Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland,
Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Saudi-Arabien,
Sowjetunion, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten
von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Uruguay und
Venezuela.
1973 traten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland als 133. und 134. Mitglied der UNO bei.
österreich trat der UNO im Jahr 1955 bei, die Schweiz erst 2002.
Keine Mitglieder sind unter anderem der Vatikanstaat (dessen völkerrechtliche Vertretung,
der Heilige Stuhl, jedoch Beobachterstatus hat) und die nicht von allen Ländern anerkannten
Staaten (West-)Sahara (Demokratisch-arabische Republik Sahara), die Türkische Republik
Nordzypern (TRNZ), die Cookinseln und die Republik China (Taiwan). Die Republik China nimmt hier
jedoch eine Sonderstellung ein, da sie als Gründungsmitglied der UN von 1945 bis 1971 sogar
eines von fünf ständigen Mitgliedern im UN Sicherheitsrat war. Im Jahr 1971 musste die
Republik China nach einem Beschluss der Generalversammlung aus den UN ausscheiden. Seither
vertritt die Volksrepublik China, als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat, die
chinesischen Interessen innerhalb der Vereinten Nationen.
- Die Finanzierung der UNO
- Finanziert wird die UNO durch die Mitgliedsländer, dabei ist festgelegt, dass jedes Land
mindestens 0,001 % zum ordentlichen Haushalt beitragen muss und höchstens 25 % des
Haushalts tragen darf. Die größten Finanzierer in den Beitragsjahren 2004-2006 sind
die USA mit 22%, Japan mit 19,5 %, Deutschland mit 8,7 %, Großbritannien mit 6,1 % und
Frankreich mit 6 %. Alle anderen Länder tragen weniger als 5 % bei; etwa die Hälfte
bezahlen nur den Mindestbeitrag von 0,001 %. Durch die Einnahmen aus dem Verkauf von eigenen
Briefmarken und Souvenirs kommt seit Jahren mehr Geld in die Kasse der UNO, als nahezu 2/3 der
Mitglieder an Beiträgen zahlen.
- Die Charta der Vereinten Nationen
- Die Charta ist die Verfassung der UNO und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des Veterans War
Memorial Building in San Francisco unterzeichnet. In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945.
Polen, das 22. Gründungsmitglied, hatte an der Konferenz nicht teilnehmen können und
unterschrieb später. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher
Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen geändert, nämlich die
Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111
Artikeln, im Gegensatz dazu hatte der Völkerbund nur 26 Artikel. Die Kapitel beschäftigen
sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UNO, der friedlichen Beilegung von
Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei
Angriffshandlungen, sowie ihren Zielen und Grundsätzen.
Am meisten umstritten und diskutiert ist der Artikel 2, Ziffer 7, in dem es heißt:
"Die UNO ist nicht befugt in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit
eines Staates gehören, einzugreifen."
- Organe der Vereinten Nationen
-
- Hauptorgane
- Gemäß Kapitel 3, Artikel 7 der Charta setzt sich die UNO aus sechs Hauptorganen
zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen
gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten
Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.
" Die Generalversammlung (General Assembly): Vertreter aller UNO-Mitgliedstaaten haben einen
Sitz und eine Stimme. Die Generalversammlung kann an die Mitgliedstaaten nicht bindende
Empfehlungen abgeben und Vorlagen an den Sicherheitsrat richten, sie entscheidet auch über
die Aufnahme neuer Mitglieder.
" Das Sekretariat (United Nations Secretariat): höchster Verwaltungsbeamter ist der
Generalsekretär.
" Der Sicherheitsrat (Security Council) hat 15 Mitglieder, davon sind China, Russland,
Frankreich, Großbritannien und die USA ständige Mitglieder. Die anderen zehn
Mitglieder werden jeweils auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Beschlüsse
des Sicherheitsrats sind bindend und durchsetzbar. Sie bedürfen der Zustimmung von
mindestens neun Mitgliedern, darunter alle fünf ständigen Mitglieder (ausgenommen
Beschlüsse über Verfahrensfragen). Man spricht hier von einem "Veto-Recht" der ständigen
Mitglieder. In der Praxis wird die Stimmenthaltung eines ständigen Mitgliedes nicht als
"Veto" gewertet.
" Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC): Ihm sind die vielen
Spezialorganisationen unterstellt.
" Der Treuhandrat (Trusteeship Council) hat seine Aufgaben mittlerweile suspendiert, da es
momentan keine Treuhandgebiete gibt.
" Der Internationale Gerichtshof, IGH (International Court of Justice, ICJ) in Den Haag als
universelles völkerrechtliches Schiedsgericht.
- Nebenorgane und Sonderorganisationen
- Nebenorgane der UN-Generalversammlung werden zur Wahrnehmung spezieller Tätigkeiten gegründet.
Sie haben ihr eigenes Verwaltungssystem, aber keine eigene völkerrechtliche Grundlage und
sind nicht Völkerrechtssubjekte wie die UNO selbst. Zurzeit gibt es insgesamt 22
Nebenorgane, neben dem wohl bekanntesten dem Kinderhilfswerk UNICEF, u. a. das Umweltprogramm
UNEP, das Welternährungsprogramm WFP, das Flüchtlingskommissariat UNHCR und das
Entwicklungsprogramm UNDP.
Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständig, jedoch
durch ein Abkommen eng mit der UNO verbunden. Einige Organisationen sind zum Teil sogar älter
als die UNO selbst. Mittlerweile gibt es 16 dieser zwischenstaatlichen Organisationen. Die UNO
arbeitet unter anderem mit den folgenden autonomen Organisationen eng zusammen: UNESCO, WHO,
IAO, IWF und andere. Die Arbeit der Sonderorganisationen wird durch den UN-Wirtschafts- und
Sozialrat koordiniert.
- Arbeit und Ziele
- Seit ihrer Gründung konnte die UNO mehrere beachtliche Erfolge erzielen, unter anderem:
" sie wirkte bei der Gründung des Staates Israel 1947 bis 1949 mit
" sie entschärfte die Berlinkrise 1948-1949,
" die Kubakrise 1962
" die Nahostkrise 1973
" sie wirkte in Rhodesien 1976 auf die Einführung des Wahlrechts für Schwarze hin
" Beendigung des Krieges zwischen dem Irak und Iran 1988
Sie sicherte direkt den Frieden etwa in
" Kambodscha 1993
" Mosambik 1994
" Angola 1995
" Guatemala 1996
" Zypern.
Viele Ziele haben die Vereinten Nationen bereits erreicht:
" Ausarbeitung der Menschenrechte 1948
" Ausrotten oder Eindämmen von Krankheiten (Pocken)
" Das Welternährungsprogramm der UNO stellt jährlich mehr als die Hälfte der
weltweit geleisteten Nahrungsmittelhilfe bereit
" Sie sorgt für Schutz von Flüchtlingen
" Sie bilden Minensucher aus, zum Beispiel gibt es in Afghanistan zehn Millionen verlegte Minen
" 70 Prozent der Aktivitäten der UNO erstrecken sich auf die Bereiche Entwicklungshilfe und
humanitäre Hilfe.
- Friedenssicherung
- Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie sind der Vermeidung
und Beendigung internationaler Konflikte zentral verpflichtet. Der hohe Stellenwert wird dadurch
deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird
, ...
den Weltfrieden und die internationale
Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um
Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere
Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die
zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen
der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen. (Art. 1, Ziff. 1 der
UN-Charta).
Zur Erreichung dieses Zieles wurde von den Vereinten Nationen durch die freiwillige Einbindung
der UNO-Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven
Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot:
"Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale
Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit
den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt" (Art. 2,
Ziff. 4 der UN-Charta).
Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht völlig
aus. Sie ist neben dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den
Sicherheitsrat konzentriert: Kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter
Beachtung des Kapitel VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und sonst nicht-militärische
Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum
Träger des "Gewaltlegitimationsmonopols". Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen
in einer friedensbedrohenden Situation beschließen kann, muss er zunächst
untersuchen, ob ein Bruch des Friedens vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsätzlich
zwei Möglichkeiten, auf einen solchen Bruch zu reagieren: Er kann sowohl Empfehlungen an
die UNO-Mitglieder aussprechen, als auch Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Friedensstörer
selbst, als auch allen anderen Mitgliedstaaten.
Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen, als auch direktes militärisches
Eingreifen durch die UNO selbst oder durch mandatierte Mitglieder möglich. Das Aufstellen
von UNO-Truppen ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitärischen
Sanktionen gehören die "vollständige oder teilweise Unterbrechung der
Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und
Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen
Beziehungen" (Art. 41 der UN-Charta).
- Blauhelme
- Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UNO. Sie waren als Mittel der passiven
Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson
entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten sind leicht zu
erkennen, denn sie tragen, wie der Name schon sagt, entweder einen blauen Helm oder ein blaues
Barett mit einem UNO-Abzeichen neben der Uniform ihres Landes. Ein Mandat zur Entsendung von
Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst
entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 hat die UNO bereits
500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt. Zur
Friedensherstellung werden Blauhelme jedoch nicht eingesetzt.
- Ruanda-Krise
- 1994 wurde in Ruanda eines der schwersten Verbrechen der Geschichte begangen. Durch einen
Gewaltausbruch kamen 800.000 Angehörige der Volksstämme Hutu und Tutsi ums Leben.
Diesem Völkermord mussten die Blauhelmsoldaten der UNO tatenlos zusehen, da ihre Anzahl
erstens viel zu gering war und die Blauhelmsoldaten zweitens nicht mit einem Mandat ausgestattet
waren, das ein Eingreifen überhaupt gestattet hätte. Dieses Ereignis gilt gemäß
Aussage von Kofi Annan als das größte Versagen der UNO.
- Bosnien-Krise
- Ende Mai 1995 kam es in Bosnien und Herzegowina nach NATO-Luftangriffen auf ein Munitionsdepot
der bosnischen Serben in Pale zu einer Aufsehen erregenden Geiselnahme von UN-Soldaten. Als
Folge der Luftangriffe wurden ausgewiesene NATO-Schutz-Zonen überfallen, UN-Soldaten als
Geiseln genommen, an taktischen Positionen angekettet und zur Schau gestellt.
- UNO-Sprachen
- Obwohl die Vereinten Nationen eine Weltorganisation sind, werden schon aus praktischen Gründen
nicht alle Sprachen
der Welt offiziell benutzt. Tatsächlich beschränkt man sich auf sechs Amtssprachen:
Arabisch, Chinesisch,
Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch.
Von diesen sechs sind zwei - Englisch und Französisch - Arbeitssprachen.
Dies ist in der Resolution 2 festgelegt, die von der Generalversammlung angenommen wurde.
Amtssprache bedeutet, dass in jeder offiziellen Sitzung eine übersetzung nach und aus
diesen
Sprachen zu erfolgen hat und dass alle sitzungsvorbereitenden Dokumente, alle Resolutionsentwürfe
und alle Protokolle und Berichte in angemessenem zeitlichen Rahmen in diesen Sprachen zur Verfügung
stehen müssen. Für die Arbeitssprachen gilt,
dass alle organisationsinternen Arbeitsabläufe (mündlich und schriftlich) in diesen
beiden Sprachen
ablaufen können. Im Umgang mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen hat jede(r)
Delegierte das Recht,
sich mündlich und schriftlich in der Arbeitssprache seiner oder ihrer Wahl auszudrücken.
Auch müssen alle offiziellen äußerungen des Sekretariats in den beiden
Arbeitssprachen ablaufen
(Anzeigen, Beschilderungen, etwa das bekannte
"Security Council/Conseil de sécurité" in New York, Broschüren, Führungen
usw.)
Dieses Regelwerk schließt einsprachige Auftritte prinzipiell aus.
- Zusammensetzung des UNO-Sicherheitsrates
- Ein Kritikpunkt ist die historisch bedingte Zusammensetzung des UNO-Sicherheitsrates. Die ständigen
Mitglieder des Sicherheitsrats machen regen Gebrauch von ihrem Vetorecht, um Verurteilungen und
Sanktionen gegen sich selbst oder befreundete Staaten abzuwenden, so legte 1946-64 etwa die
Sowjetunion 103 Mal Veto gegen einmütige Mehrheiten ein. Bei 69 Konventionen zu Israel
legten die USA in 20 Fällen ein Veto ein.
Betrachtet man die Anteile an der Weltbevölkerung, die die Einwohner der ständigen
Mitglieder stellen, stehen diese in keinem ausgeglichenen Verhältnis zu den ihnen eingeräumten
privilegierten Kompetenzen. Beispielsweise verfügt Frankreich, ein Land mit 60 Millionen
Einwohnern, über einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat, Indien, in dem über 1
Mrd. Menschen leben, jedoch nicht. Dieses Problem lässt sich auf keine einfache Weise lösen,
denn die hierarchische Architektur des UNO-Sicherheitsrates, die einigen wenigen Staaten größere
Machtbefugnisse zubilligt, reflektiert letztlich die große Diversität in der
Entwicklung der realen Macht der Nationen. In diesem Sinne ist der Sicherheitsrat ein
Machtkonzentrations- und Handlungsorgan und dient nicht der Repräsentation. Selbst mit 15
Mitgliedern stieß er oft und schnell an die Grenze seiner Handlungsfähigkeit wegen
der widerstreitenden Interessen, die durch jedes Mitglied transportiert werden.
Ein Sicherheitsrat, in dem jeder Mitgliedstaat gemäß seinem Bevölkerungsanteil
gerecht repräsentiert und mit Vetorecht ausgestattet wäre, wäre praktisch
handlungsunfähig, da es nahezu unmöglich ist, für konkrete und bindende
Entscheidungen einer gewissen Tragweite einen Konsens von über 190 Staaten zu erwirken.
Eine wirklich "gerechte" Umgestaltung des Weltsicherheitsrats könnte somit nur in
Verbindung mit einer grundlegenden Reform der gesamten Verfassung der UNO vonstatten gehen,
unter Konsolidierung von Rolle und Kompetenzen der Generalversammlung.
Die Ursachen dafür, dass es bislang nicht zu einer solchen Reform kam, scheinen sich
auszubalancieren: Eine entschlossene Umgestaltung, die dem Gedanken einer Weltorganisation
Rechnung trüge, implizierte einen Machtverlust der bisher privilegierten ständigen
Mitglieder - überwiegend Industrieländer, die den größten Teil der
Finanzierung der UNO aufbringen.
- Kompetenzen
- Ein zentrales Problem der UNO sind und bleiben die kaum vorhandenen Kompetenzen. Es gelang der
UNO vor allem deshalb, nahezu alle Staaten der Welt unter einem Dach zu vereinen, weil die
Charta an entscheidenden Stellen so flexibel interpretierbar ist, dass sie von praktisch allen
kulturellen überzeugungen und politischen Ideologien - auch wenn diese sich z.T.
gegenseitig ausschließen - in deren Sinne und zu deren Gunsten entsprechend der Situation
ausgelegt werden kann. Damit das Konzept einer handlungsfähigen Weltorganisation vollständig
aufgehen kann, wäre eine massive Abgabe nationalstaatlicher Kompetenzen an diese
Organisation in allen drei Bereichen der Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Judikative)
notwendig. Dazu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum ein Staat bereit. Letztlich vereiteln
nationale Alleingänge die meisten Ansätze, zu mehr Verbindlichkeit innerhalb der UNO
zu gelangen. Beispiel dafür sind etwa die USA, die die Zuständigkeit des
Internationalen Strafgerichtshofs für eigene Bürger ablehnen und sich für den
Fall eines gegen ihren Willen dort herbeigeführten Prozesses sogar die militärische
"Befreiung" vorbehalten wollten, was die Legitimation des Internationalen Strafgerichtshofs
insgesamt in Frage stellt. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass die UNO kaum - oder gar
nicht - in Kollision mit den Interessen der USA Politik betreiben kann, da sie mit den
Vereinigten Staaten von Amerika finanziell, historisch, personell und konstitutionell zu stark
verwoben ist.
Manche Kritiker werfen der UNO deshalb vor, für viel Geld, das anderweitig sinnvoller
ausgegeben werden könnte, vor allem stapelweise bedrucktes Papier zu produzieren - ein
allerdings sehr pointierter Standpunkt. Denn mehr Verbindlichkeit bedeutet notwendig auch mehr
Uniformität. Wenngleich es der UNO nur auf einer sehr rudimentären Ebene gelang,
einheitliche kulturelle und politische Vorstellungen der Menschheit zu definieren, waren doch
einige UNO-Missionen durchaus erfolgreich und ob die zwischenstaatliche Konfliktbewältigung
ohne die UNO-Vermittlung besser abliefe, darf ebenfalls bezweifelt werden. Realistisch
betrachtet, kann es auf längere Sicht keine echte Weltregierung geben, solange sich die Völker
der Welt nicht auf eine widerspruchsfreie und trotzdem scharfe Definition ihrer kulturellen und
politischen Werte mitsamt der sich daraus ergebenden Implikationen einigen können und an
diesem Anspruch sollte die UNO auch nicht gemessen werden.
- Kritik
- " Ein großer Fehlschlag war das 1960 erstellte Entwicklungshilfe-Konzept. Die Länder
der Dritten Welt erhielten Geld, um sich zu entwickeln, doch der Aufbau eines erfolgreichen
Handelssystems unterblieb, so dass sie in eine zunehmende Abhängigkeit von den
Transferleistungen gerieten.
" Der UNO wird auch vorgeworfen, dass sie sich im Laufe der Zeit nur in all jene Konflikte
eingeschaltet hat, die die stärkste Beachtung in den Medien fanden. Herausgehalten hat sie
sich dagegen aus Krisen in Sudan, Armenien, Bangladesch, Myanmar, Kolumbien, Ruanda und Peru.
" Bei Industriestaaten herrscht ein relatives Desinteresse bei allgemeinen wirtschaftlichen und
sozialen Aktivitäten der UNO; wenn sich tatsächlich Probleme einstellen, die man ernst
nimmt, werden diese oft nach stillschweigender übereinkunft außerhalb oder beiläufig
in der UNO behandelt.
" 1946 scheiterte der Plan der Vereinigten Staaten, die nuklearen Waffen unter die Kontrolle der
UNO zu stellen. Einerseits wollten die USA auf die Atombomben nicht verzichten, solange sie
nicht sicher sein konnten, dass kein anderes Land sie bauen kann, anderseits wollte die
Sowjetunion ihre Forschung nicht einstellen, solange Washington über das
Nuklearwaffen-Monopol verfügte. Während des Kalten Krieges versuchte jede Supermacht,
weitere Staaten auf ihre Seite zu ziehen, sie wurden mit großzügigen
Wirtschaftshilfen und Ausrüstungen gelockt. Infolgedessen brachen viele Kriege aus, die
diese stellvertretend für die Supermächte ausfochten (Stellvertreterkriege).
" Ein weiterer, umstrittener Kritikpunkt ist, dass sich die UNO überproportional mit der
Verurteilung Israels befasst. Mit den Stimmen der arabischen Staaten wurden so viele
Resolutionen gegen Israel erlassen und so viele Sondersitzungen zum Thema Nahostkonflikt
einberufen wie zu keinem anderen Thema. Jedoch wurden unabhängig von ihrer Berechtigung die
Resolutionen nicht durchgesetzt, da die USA bei implementierenden Maßnahmen immer
zugunsten Israels ihr Veto einlegen. Auch werden Menschenrechtsverletzungen in der arabischen
Welt selten thematisiert und erst kürzlich ein Resolutionsentwurf, der erstmals in der
Geschichte der UNO explizit den Antisemitismus verurteilen sollte, mit den Stimmen der
arabischen Staaten abgelehnt. Einen Höhepunkt erreichte dies beim UNO-Kongress in Durban,
wo der Zionismus als gleichbedeutend mit Rassismus erklärt wurde.